Naturheilpraxis Dagmar Ostendorf - Hamburg

Kosten

Liebe Patientin! Lieber Patient!

In meiner Praxis biete ich bewährte alternative Diagnose- und Therapieverfahren an und verbinde diese mit modernster Technik in der Diagnostik und Therapie.

Kosten für die Diagnose

Bei einem Erstbesuch in meiner Praxis nehme ich mir ca. 60 - 90 Minuten Zeit für Sie.
Sie erhalten folgende Leistungen zu einem Kostensatz von € 180,00 pauschal:

  1. Ausführliches Anamnese-Gespräch

  2. Oberon-Analyse mit dem Pathfinder System
    Dabei wird Ihr ganzer Körper auf funktioneller Ebene gescannt. Diese Diagnosetechnik kommt aus dem Bereich der Quantenphysik. Weitere Informationen zur Oberon-Analyse finden Sie auf hier.

  3. HLB Bradford Stoffwechseltest oder erweiterte Labor-Blutanalyse
    Als Untersuchungsmethode aus "5 Tropfen" Blut bietet der HLB Bradford Stoffwechseltest eine Möglichkeit zur Früherkennung von Erkrankungen. Alternativ wird eine erweiterte Labor-Blutanalyse angefertigt. Die Auswahl zwischen diesen beiden Verfahren erfolgt anhand der individuellen gesundheitlichen Situation.

  4. Einen 1. Therapieschritt mit der Oberon-Systematik
    Nähere Informationen zur Oberon-Resonanz-Therapie finden Sie hier.

  5. Kosten-Nutzen-Besprechung für Folgetherapien,
    sofern diese erforderlich werden sollten.


Diese ausführliche Diagnostik ist der erste und wichtigste Schritt für meine Patienten. Naturheilverfahren sind aufwändig und der Zeitaufwand ist erheblich.
Nur so kann eine realistische Einschätzung über einen möglichen Erfolg einer Therapiemaßnahme erfolgen.

Kosten für Therapien

Bioresonanztherapie je nach Zeitaufwand € 60,00 - 75,00
Oberon-Therapie - Dauer ca. 30 Minuten€ 70,00
Infusionsbehandlungen je nach Zeitaufwand€ 60,00 – 80,00
Faszientherapie je nach Zeitaufwand€ 60,00 - 85,00

 
Sollten mehrere Therapien in einer Sitzung erfolgen, werden diese nur nach Aufwand berechnet.

Mögliche Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Untersuchungs- und Behandlungskosten müssen unabhängig von einem eventuellen Auszahlungsbetrag der Versicherungen immer voll vom Patienten ausgeglichen werden.


Alle Diagnose- und Therapieverfahren gehören in den Bereich der Komplementärmedizin, werden schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt und sind in keiner Weise als Behandlungs- und Heilungsversprechen zu werten.