Naturheilpraxis Dagmar Ostendorf - Hamburg

OBERON – Resonanz Diagnosesystem

Gesundheit ruht auf dem Fundament verschiedener Säulen wie beispielsweise Ernährung, Bewegung und Entspannung.

Wenn eine dieser Säulen gestört ist, kommt es zu Behinderungen der Körperfunktionen. Mit dem Oberon-Resonanz-Diagnose und -Therapiesystem können Störungen schon frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Das Oberon-Resonanz-Diagnose und -Therapiesystem erstellt computergesteuerte Diagnosen und Therapievorschläge aufgrund von Messungen einzelner Organsysteme. Die Diagnosen werden auf funktionaler Ebene erstellt.

Diese Methode arbeitet mit einer neuen physikalischen Technik, die es erlaubt, den ganzen menschlichen Organismus durchzuscannen.

Zur Untersuchung setzen Sie einen speziellen Kopfhörer auf, über den Sie aber keine Töne hören werden. Er verfügt stattdessen über so genannte Trigger-Sensoren, die sehr schwache, unhörbare Signale im Gigahertz-Bereich an den Körper abgeben. Ihr Körper antwortet daraufhin mit einer Art "Echo", das für Sie automatisch sichtbar auf dem Bildschirm dargestellt wird.

Diese Oberon-Resonanz-Messungen werden mit Hilfe einer sehr großen Datenbank von Vergleichswerten beurteilt und ausgewertet.

Die Oberon-Resonanz-Diagnose und -Therapiesystematik ist ein angenehmes Verfahren. Test und Therapie sind schmerzfrei.

Auch die Oberon-Resonanz-Therapie findet auf funktionaler Ebene statt.

Die schon bekannteren Therapien wie die Homöopathie, die Akupunktur oder die Bioresonanztherapie behandeln alle auf der Ebene der Funktionalität.

Ob wir Menschen bis ins hohe Alter gesund und leistungsfähig bleiben, hängt maßgeblich von der Regulationsfähigkeit  unseres Immunsystems  und unserer Organe ab.

Hier kann die Oberon-Resonanztherapie eine wertvolle Hilfe sein, um diese lebenswichtigen  Funktionen zu stabilisieren. Lesen Sie hier mehr über die Oberon-Resonanz-Therapie.

Ich weise darauf hin, dass dieses Verfahren in seiner Wirkung in der klassischen Schulmedizin bisher weder wissenschaftlich anerkannt ist noch als bewiesen gilt.